16.11.2022

Allgemeine Bauartgenehmigung für LENO-Brettsperrholz liegt vor

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) überreichte uns Anfang des Monats die Genehmigung.

Wand- und Deckenbauteile unter Verwendung der Begrifflichkeit LENO®-Brettsperrholz werden hiermit allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung ist die Anwendbarkeit des oben genannten Regelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

Was beinhaltet die Bauartgenehmigung noch, z.B.:

  • Sie dient als Baukastensystem für den fachgerechten Nachweis von LENO-Brettsperrholzelementen im Brandschutz
  • Sie gibt Auskunft zum Heißbemessungsverfahren
  • Sie trifft Aussagen zu Raumabschluss für LENO-Wände und -Decken
  • Sie bietet weiterführende Aussagen zur Element-Fugenausbildung im Vergleich zur Muster-Holzbaurichtlinie
  • Sie verknüpft LENO-Brettsperrholz mit der DIN EN 1995-1-2 für den Nachweis anfänglich geschützter Bauteile

Den Direktlinkt zur Bauartgenehmigung finden Sie hier: Bauartgenehmigung