16.11.2022
Allgemeine Bauartgenehmigung für LENO-Brettsperrholz liegt vor
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) überreichte uns Anfang des Monats die Genehmigung.
Wand- und Deckenbauteile unter Verwendung der Begrifflichkeit LENO®-Brettsperrholz werden hiermit allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung ist die Anwendbarkeit des oben genannten Regelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
Was beinhaltet die Bauartgenehmigung noch, z.B.:
- Sie dient als Baukastensystem für den fachgerechten Nachweis von LENO-Brettsperrholzelementen im Brandschutz
- Sie gibt Auskunft zum Heißbemessungsverfahren
- Sie trifft Aussagen zu Raumabschluss für LENO-Wände und -Decken
- Sie bietet weiterführende Aussagen zur Element-Fugenausbildung im Vergleich zur Muster-Holzbaurichtlinie
- Sie verknüpft LENO-Brettsperrholz mit der DIN EN 1995-1-2 für den Nachweis anfänglich geschützter Bauteile
Den Direktlinkt zur Bauartgenehmigung finden Sie hier: Bauartgenehmigung